Die Anmeldung zum Kongress ist ab sofort möglich. Bitte beachten Sie dazu auch die unter der Anmeldemaske aufgeführten Informationen. Anmeldeschluss ist der 15.12.2025.
| Kongressgebühren (zu den Zahlungsmodalitäten siehe die untenstehenden Hinweise) | Zahlung bis spätestens 20.12.2025 |
|---|---|
| regulär | 35 Euro |
| ermäßigt* (Ermäßigung erhalten Auszubildende, Schüler:innen, Student:innen (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr), BFD- und FSJ-Leistende sowie Arbeitslose gegen Vorlage ihres aktuellen Ausweises; bitte in Kopie zusenden). | 20 Euro |
| Konferenz-Dinner, inkl. Aperitif und Wasser (26.02.2026) – begrenzte Plätze! | 41,50 Euro |
Informationen zu Kongressgebühren & Zahlungsmodalitäten
Kongress-Dinner (Informationen zu Buffet)
Bitte beachten Sie:
Die Anmeldung ist verbindlich. Um angemeldet zu sein, muss die Anmeldung bis spätestens zum 15.12.2025 erfolgt und die Teilnahmegebühr bis zum 20.12.2025 überwiesen sein. Danach verfällt Ihr Anspruch auf einen Platz und wir streichen Ihre Anmeldung.
Sollten Sie die Anmeldung bis zum 15.01.2026 widerrufen, erstatten wir den überwiesenen Betrag abzüglich einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 Euro. Bei späterer Abmeldung ist keine Erstattung möglich. In beiden Fällen kann jedoch ein alternativer Konferenzteilnehmender benannt werden, auf dessen Teilnahmegebühr Ihr Beitrag angerechnet wird. Eine Rückzahlung evtl. überzähliger Beträge geschieht in diesem Fall nicht.
Es wird keine Rechnung ausgestellt. Auf der Teilnahmebescheinigung wird der entrichtete Betrag ausgewiesen.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr sowie ggf. die Gebühr für das Kongressdinner auf das folgende Konto. Bitte beachten Sie dabei die untenstehenden Hinweise zur Angabe des Verwendungszwecks.
Universitätsmedizin Göttingen
Sparkasse Göttingen
IBAN: DE 552605 0001 0000 000448
Swiftcode: NOLADE 21GOE
Verwendungszweck: „1319910/Vorname Nachname/Teilnahmegebühr“
bzw. bei zusätzlicher Teilnahme am Kongressdinner:
Verwendungszweck: „1319910/Vorname Nachname/Teilnahmegebühr+Dinner“